Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schwimmschule Flipper München
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines Schwimmkurses (§ 611 BGB).
2. Die Anmeldung ist rechtlich verbindlich.
3. Mit der Bezahlung der Kursgebühr werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
4. Die Kursgebühr muss zum Kursbeginn bezahlt sein, ansonsten wird eine Mahngebühr in Höhe von 10,- € fällig.
5. Bei Austritt aus dem laufenden Kursbetrieb wird grundsätzlich keine Kursgebühr zurück erstattet. Liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor (Brüche, Operationen etc.) werden nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes die Stunden gutgeschrieben.
6. Rücktritt: Bei Abmeldung bis 1 Woche vor Kursbeginn wird eine Pauschale von 20,- € einbehalten, bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen wird die gesamte Gebühr berechnet. Die Abmeldung muss in schriftlicher Form erfolgen.
7. Sämtliche Kurse der Schwimmschule FLIPPER München werden durch entsprechend qualifiziertes Personal betreut.
8. Mit Abschluss des Vertrages bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass das Kind keine schwerwiegenden Krankheiten (z.B. Organschäden) hat und gesund ist.
9. Ist ein Kind wegen Krankheit verhindert, an mehreren Unterrichtseinheiten teilzunehmen, so verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte zur Vorlage eines ärztlichen Attestes. Versäumte Stunden werden nicht zurückerstattet und eine Verrechnung mit nachfolgenden Kursen ist ebenfalls nicht möglich.
10. Verpasste Stunden wegen Urlaub oder privater Veranstaltungen können nicht nachgeholt werden. Gleiches gilt für Unterrichtsstunden, die wegen Impfung nicht wahrgenommen werden.
11. Die Schwimmschule FLIPPER übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, welche die Kinder vor und nach der Schwimmstunde erleiden. Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass die Kinder vor und nach der Unterrichtseinheit nicht ins Wasser gehen, um auch Störungen des Schwimmschulbetriebes zu verhindern.
12. Das Filmen und Fotografieren in der Schwimmhalle ist nicht gestattet.
13. Es wird keine Haftung für Wertsachen und Garderobe übernommen.
14. Der Bade- und Hausordnung des jeweiligen Bades ist Sorge zu tragen. Bei Verstoß gegen die Bade- und Hausordnung, wird der Teilnehmer des Kurses verwiesen ohne Rückerstattung der Kursgebühr.
15. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Bei unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen greifen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.